Das Schulgesetzt des Landes Baden-Württemberg regelt die "Verlässliche Grundschule".
Dies wird in der Grundschule St. Bernhardt wie folgt umgesetzt:

  • Die Schule öffnet bereits 15 Minuten vor dem Unterrichtsbeginn. Die Kinder werden in dieser Viertel Stunde je nach Stundenplan in ihrem Klassenzimmer oder auf dem Pausenhof von einer Lehrerin beaufsichtigt.
     
  • Die Grundschule St. Bernhardt garantiert durch die „Verlässliche Grundschule", dass der Unterricht immer nach Stundenplan durchgeführt wird und die Kinder nicht früher nach Hause geschickt werden.
    In seltenen Fällen kann es jedoch vorkommen, dass so viele Lehrerinnen erkranken, dass ein regulärer Unterricht nicht mehr stattfinden kann. In diesem Fall fällt die erste oder sechste Stunde aus. Dies geschieht jedoch niemals am selben Tag, sondern immer erst nach eintägiger Vorankündigung. Auf die Grundschulbetreuung (Kernzeitbetreuung) hat eine solche Ausnahmesituation keine Auswirkungen.